In der letzten Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde in 2017 wurde der §13 (vormals §14) dahingehend geändert das der Bürgermeister alle dienstrechtlichen Entscheidungen innerhalb der Gemeinde ohne Abstimmung mit dem Rat treffen kann. Ausgenommen sind hier lediglich die Fachbereichsleitungen, also die Ebene die direkt dem Bürgermeister unterstellt ist.

Wir sind der Auffassung das dies nicht im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist und beantragen daher eine Änderung um hier wieder rechtssicher unterwegs zu sein.

→Antrag