In unserem Antrag vom 26.04.2018 (→ hier) haben wir die Verwaltung von einer Abweichenden Rechtsauffassung zum Begriff “Führungsfunktion” in Kenntnis gesetzt. Dieser Ausführung musste die Verwaltung nun folgen und der Rat hat den Antrag zur weiteren Ausformulierung des §13 an den Hauptausschuss verwiesen.

Was sich recht kleinlich anhört hat tiefgreifende Konsequenzen: Weiterlesen

Bislang war der Bürgermeister in seinen Entscheidungen über das Grunddverhältnis eines Beamten oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten (also die Entscheidung über Beförderung, Aufstieg, Anstellung, Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung) sehr frei. Nur auf Ebene der sogenannten Fachbereichsleitungen war vorab der Rat einzubeziehen.

Nach unserer Auffassung war der Begriff der Führungsfunktion jedoch bis zur Sachgebietsleitung zu erweitern. Dadurch erhält der Rat wieder den Einfluss den die Gemeindeordnung NRW vorsieht und welcher auch vor der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde gegeben war.