Nachdem der →Antrag am 18.09.2018 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus diskutiert wurde (Vorlage 167/2018) hat die Gemeinde eine Projektgruppe dazu initiiert.

Nachdem im aktuellen Haushaltsentwurf auch die benötigten Gelder zur Umsetzung eingestellt wurden erwarten wir nun kurzfristig das diese Projektgruppe die Arbeit aufnimmt und die Planungen zügig voranschreiten.

Das die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Auswirkungen auf jeden Bürger hat wurde in den Medien hinreichend ausgedrückt. Doch auch die Burggemeinde Brüggen ist betroffen.

Aus diesem Grund beantragen wir mit beigefügtem Schreiben die Anpassung der Geschäftsordnung vom 16.02.2017 in §3 Abs. 1 an aktuelle Rechtsnormen.

Der Antrag ist im Volltext → hier zu lesen und wird am 28.05.2019 im Rat behandelt.

In unserem Beitrag vom 07.11.2018 (Straßenausbaubeiträge – wir arbeiten daran!) haben wir kurz über den geplanten Gesetzesentwurf der SPD NRW berichtet.

Der durch die SPD- Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor:

  • Die Beiträge für den Straßenausbau abschaffen.
  • Anlieger von den hohen Kosten entlasten.
  • Den Kommunen die Straßenausbaukosten durch das Land NRW zu erstatten.

Dies wird von der schwarz-gelben Regierung jedoch abgelehnt. Statt dessen sollen die Kommunen lediglich entscheiden dürfen, ob sie Straßenausbaubeiträge erhebt.

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Stefan Kämmerling, Kommunalpolitischer Sprecher der SPD- Fraktion erklärt dazu:

Die schwarz-gelbe Koalition ist durch die aktuelle, von der SPD-Fraktion vorgelegte Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Druck geraten. Leider konnte sie sich bisher nicht dazu durchringen, unserem klaren Vorschlag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu folgen: Die Beiträge müssen abgeschafft werden. Die von Straßenausbaumaßnahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben oftmals existenzielle Sorgen angesichts der hohen Gebührenbescheide.

Stattdessen verabschiedeten die Koalitionsfraktionen heute im Landtag einen unkonkreten und halbherzigen Antrag, der den Bedürfnissen der betroffenen Menschen im Land in keiner Weise gerecht wird. Die in dem Antrag vorgegebene politische Zielsetzung vergrößert sogar noch die bereits bisher bestehende unbefriedigende Situation. CDU und FDP wollen es nämlich zukünftig den Kommunen freistellen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Das wird dazu führen, dass reiche Städte und Gemeinden zukünftig ohne die Erhebung entsprechender Beiträge ihre Anliegerstraßen ausbauen und sanieren. Finanzschwache Städte und Gemeinden werden hingegen entweder nicht bauen oder aber ihre Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit teilweise hohen Beiträgen zur Kasse bitten müssen. Das ist in höchstem Maße ungerecht und führt zur Spaltung unseres Landes.

Nun soll also die Postleitzahl darüber entscheiden ob man von Straßenausbaubeiträgen betroffen werden kann oder nicht. So wird die Ungleichheit und Ungerechtigkeit im Land weiter voran getrieben.

 

Wir bleiben dabei: Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft!

 

Am 18. November verstarb unser langjähriges und ältestes Mitglied des Ortsvereins Hermine Rosowski im Alter von 90 Jahren.

 

Wir werden sie in ehrender Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt nun ihrer Familie

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute auf ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: Christian Dahm: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten.“

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Stefan Kämmerling: „Unser Vorschlag ist kommunalfreundlich. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten. Wir übernehmen den Anteil der Bürgerinnen und Bürger.“

Hintergrund:Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.