Das immer mehr Familien auf eine gute und zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind ist kein Novum. Ebenfalls nicht neu ist das sich die vorgegebenen Arbeitszeiten nicht immer mit den angebotenen Betreuungszeiten der Institutionen vereinbaren lassen.

Dies führt in der Regel dazu das ein Elternteil die Arbeit aufgibt um die Kinder zu betreuen oder mit viel Aufwand das familiäre Umfeld zur Betreuung herangezogen wird. Was aber wenn dies nicht möglich ist?

Aus diesem Grund möchten wir auf die Gemeinde einwirken um zumindest ein Grundangebot außerhalb der Kernzeiten bieten zu können.

Unseren Antrag im Volltext können Sie → hier lesen.

In unserem Antrag vom 26.04.2018 (→ hier) haben wir die Verwaltung von einer Abweichenden Rechtsauffassung zum Begriff „Führungsfunktion“ in Kenntnis gesetzt. Dieser Ausführung musste die Verwaltung nun folgen und der Rat hat den Antrag zur weiteren Ausformulierung des §13 an den Hauptausschuss verwiesen.

Was sich recht kleinlich anhört hat tiefgreifende Konsequenzen: Weiterlesen

Bislang war der Bürgermeister in seinen Entscheidungen über das Grunddverhältnis eines Beamten oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten (also die Entscheidung über Beförderung, Aufstieg, Anstellung, Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung) sehr frei. Nur auf Ebene der sogenannten Fachbereichsleitungen war vorab der Rat einzubeziehen.

Nach unserer Auffassung war der Begriff der Führungsfunktion jedoch bis zur Sachgebietsleitung zu erweitern. Dadurch erhält der Rat wieder den Einfluss den die Gemeindeordnung NRW vorsieht und welcher auch vor der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde gegeben war.

In der heutigen Ratssitzung wurde unserem Antrag (→ hier) weitestgehend zugestimmt.

In der Folge wird die Verwaltung die Überlegungen und Gespräche bezüglich gemeindeeigener Bauvorhaben (und ggf. der Gründung einer eigenen, evtl. gemeindeübergreifenden Baugesellschaft) wieder aufnehmen und konkretisieren. Die Ergebnisse sollen im Hauptausschuss am 25.09.2018 präsentiert werden.

Weiterhin wird die Verwaltung gemäß dem Antrag der FDP- Fraktion ein Angebot zur Erstellung eines integrierten Angebotes einholen.

Wir freuen uns auf die Präsentation im September und werden hier „am Ball“ bleiben.

In der letzten Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde in 2017 wurde der §13 (vormals §14) dahingehend geändert das der Bürgermeister alle dienstrechtlichen Entscheidungen innerhalb der Gemeinde ohne Abstimmung mit dem Rat treffen kann. Ausgenommen sind hier lediglich die Fachbereichsleitungen, also die Ebene die direkt dem Bürgermeister unterstellt ist.

Wir sind der Auffassung das dies nicht im Sinne der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist und beantragen daher eine Änderung um hier wieder rechtssicher unterwegs zu sein.

→Antrag

Nach wie vor ist kostengünstiger Wohnraum in Brüggen Mangelware. Zuletzt wurde das Thema im Jahr 2016 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle zurückgestellt. Nun wollen wir das Thema erneut auf die Tagesordnung bringen.

Zunächst möchten wir die empfundene Situation mit greifbaren Zahlen hinterlegt wissen. Weiter regen wir ein kommunales Engagement an um nachhaltig eine wirkliche Verbesserung, unabhängig von Investoren, herbei zu führen.

→Antrag