Der Artikel aus der heutigen RP verwundert uns doch ein wenig, schließlich hieß es in der Ausschussitzung zu unserem Antrag noch, der Bedarf für Brüggen sei gedeckt und es gäbe keinen aktuellen Handlungsbedarf.

Heute also zeigt sich das unser Antrag, die Gemeinde möge aktiv darauf hinwirken das mehr Betreuungsplätze angeboten werden, doch nicht so obsolet war wie er durch die Verwaltung dargestellt wurde.

http://m.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/das-grenzland-braucht-mehr-kita-plaetze-aid-1.7027340

Noch bis zum 10. August läuft die Voting- Phase der Fanta- Spielplatzinitiative. Für unsere Gemeinde sind sogar 2 Plätze im Rennen: der Spielplatz am Birkenweg/Lindenweg und der künftige Skateplatz.

Mit unser aller Unterstützung schaffen es die beiden Plätze vielleicht in die TOP 150.

Jeder kann täglich einmal seine Stimme hinterlassen – und das sogar für beide Plätze, also ran an den PC, auf www.fsi.fanta.de/voting surfen, über die Postleitzahl die Plätze suchen und abstimmen!

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Tief betroffen nehmen wir Anteil am Tod von Brüggens Ehrenbürgermeister Karl-Heinz Mesterom.

Er war ein Kommunalpolitiker der alten Schule, mit dem wir über Parteigrenzen hinweg partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.

Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen.

SPD Brüggen überreicht “Spende”

 

Am 14.07.2017 fand im Skaterpark Brüggen (hinter Rewe an der Borner Straße) ein “Skate & Bike Jam” statt, zu dem auch alle Ratsmitglieder der Gemeinde eingeladen waren.

Dieser Platz muss bald dem Neubau einer Verbindungs- und Erschließungsstraße weichen (siehe → Bebauungsplan Brü/44), sehr zum Bedauern der Jugendlichen.  Die Aktion wurde von einer Gruppe für die Skater organisiert um “die gemeinsamen Momente, Erinnerungen und vielen Stunden die ein jeder dort erlebt hat zu feiern”. Gleichzeitig sollte diese Veranstaltung noch einmal deutlich machen, wie wichtig ein solcher Platz für die Jugendlichen ist.

Jeder war eingeladen dem Publikum sein Können auf der Anlage zu zeigen, zwei Sprayer zeigten was man mit ein paar Dosen Farbe und einer passenden Fläche anstellen kann und auch für Musik und eine kleine Bühne war gesorgt. Dazu gab es gegen einen kleinen Obulus auch Würstchen vom Grill und kühle Getränke.

Mit den Einnahmen wollen die Jugendlichen den neuen Platz gebührend einweihen und hoffen das die Planung und Umsetzung noch in diesem Jahr erfolgen wird.

Für den gleichen Zweck hatte der Ortsverein Brüggen bei seiner → “Geburtstagsfeier” am 02.07.2017 gesammelt. Im Rahmen der Veranstaltung konnte Falk Rosowski stellvertretend für den SPD Ortsverein Brüggen diesen Betrag an die Leiterin des → Streetwork Brüggen überreichen und die Unterstützung der Fraktion zusichern.

 

 

Wir wünschen allen Skatern, Bikern und sonstigen Besuchern des Skaters einen tollen Sommer! → keep on rolling!

Logo 70 Jahre

Nach den schrecklichen Ereignissen des 2. Weltkrieges treffen sich die wenigen Brüggener Sozialdemokraten und finden in den Kreisen der Vertriebenen gleichgesinnte Mitstreiter. Nun ist man stark genug, auch in Brüggen einen eigenen Ortsverein zu gründen. Bei der Gründungsversammlung am 1. Juli 1947 kommen 25 Mitglieder zusammen.

Etwa zur gleichen Zeit ergreifen Brachter Mitbürger die Initiative, einen SPD-Ortsverein in Bracht zu gründen. In der Chronik des SPD – Ortsvereins Brüggen, die am 02.Juli 2017 vorgestellt wird, sind die damaligen Ereignisse alle genau nachzulesen.

Seit diesen historischen Tagen sind 70 Jahre vergangen und es ist für uns eine große Freude, an die Gründungen unserer Ortsvereine zu erinnern.

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Wir feiern

am Sonntag, den 02. Juli 2017

auf dem Nikolausplatz

(Beginn: 11.00 Uhr    Ende: 16.00 Uhr)

Udo Schiefner, MdB und Kreisverbandsvorsitzender und weitere prominente Vertreter unserer Partei werden anwesend sein.

Als kulinarische Besonderheit werden ganz besondere Berliner gereicht.

Am Getränkepavillon warten kostenlose Getränke auf unsere Gäste.

Eine Hüpfburg sorgt für Fun und Action bei unseren kleinen Mitbürgern.

Auflockerung garantiert eine Juxkapelle aus Tegelen,

Oeleskepel Tegels Blood,

unserer holländischen Nachbarschaft.

 

Viel Spaß und Herzlich Willkommen !!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Ihre SPD Brüggen

Bundesfernstraßengesellschaft kommt

 
Überlange Planung, schlechte Koordination, endlose Baustellen – häufig sind das die Gründe, warum es auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu Stau kommt, Strecken nicht ausgebaut sind und der Zustand marode ist. Das Problem: Bisher sind sechzehn verschiedene Bundesländer für Planung und Bau der Autobahnen und Bundesstraßen zuständig. Es kommt zu Kompetenzwirrwarr unter den Ländern und mit dem Bund und so zu Reibungsverlusten. Das ändert sich jetzt.
 
Die neu zu gründende Bundesfernstraßengesellschaft dient dazu, bei den Bundesautobahnen und Bundesstraßen zügigere Baumaßnahmen und einen effizienten Mitteleinsatz zu garantieren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt:
 
1. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeschlossen. Mit dem Gesetz werden mehrere Schranken gegen Privatisierung gesetzt – auch im Grundgesetz:

  • Der Bund ist und bleibt 100 Prozent Eigentümer der Autobahnen
  • Der Bund wird zu 100 Prozent Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft
  • Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften wird ausgeschlossen.
  • Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, zum Beispiel durch Teilnetz-Öffentlich-Private Partnerschaften, wird ausgeschlossen.

2. Das Interesse der Beschäftigten wird geschützt und eine leistungsfähige neue Organisation geschaffen, die ein attraktiver Arbeitgeber wird. Niemand muss gegen seinen Willen wechseln oder seinen angestammten Arbeitsort aufgeben.
 
3. Der Einfluss des demokratisch gewählten Parlaments auf die Verkehrsinvestitionen wird ausgebaut.
 
Fazit:
Das verkehrspolitische Ziel ist es, die neue Gesellschaft so zu gestalten, dass sie als gemeinwohlorientierte Einrichtung ohne Gewinnerwartung für ein effizientes Autobahn-und Bundesstraßennetz in Deutschland sorgt, das allen Menschen in unserem Land zu Gute kommt.
 
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Zur Einordnung:

 
Bereits im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden: „Angesichts der seit vielen Jahren bestehenden strukturellen Unterfinanzierung werden wir die Planung und Finanzierung unserer Verkehrswege durch eine grundlegende Reform auf eine neue, dauerhaft verlässliche und effiziente Grundlage stellen. (…) Zudem werden wir gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße erarbeiten und umsetzen.“
 
Nach langen Verhandlungen in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag hat das Parlament heute in 2./3. Lesung beschlossen: Mit der Gründung einer so genannten Bundesfernstraßengesellschaft soll von 2021 an der Bund die Planung, den Bau, den Unterhalt und die Verwaltung der Autobahnen und weiterer Bundesstraßen organisieren. Die Länder geben Befugnisse ab.
 
Das Ziel: Die bundeseigene Verwaltung in Form einer vollständig im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung verspricht zügigere Baumaßnahmen und einen effizienteren Mitteleinsatz. Der Bund ist dann nämlich weniger abhängig von der Kooperationsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Landesstraßenbauverwaltungen, um seine Prioritäten bei den Verkehrsinvestitionen umzusetzen.
 
Außerdem wird der Lebenszyklus einer Bundesautobahn bzw. Bundesstraße in den Fokus gerückt. Bundesweit können Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb aus einer Hand sinnvoller organisiert werden. Und die Transparenz, insbesondere bei Kosten und Abläufen, wird erhöht.
 
Im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird die Verfassung dahingehend verändert.
 

Banken kaufen Autobahnen? Nein!

 
Neben schnellerem Bauen, Planen, Erhalten und Betreiben verfolgten Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) einen weiteren Plan: Sie wären bereit gewesen, bis zu 49 Prozent dieser Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen. Damit hätten sich Banken, Versicherungskonzerne und andere institutionelle Investoren umfangreich an den Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland beteiligen können.
 
Die SPD-Fraktion hatte diese Ursprungspläne schon in einem ersten Schritt im Gesetzentwurf der Bundesregierung gestoppt. Im Grundgesetz ist nun klargestellt worden, dass alle Bundesfernstraßen im vollständigen und unveräußerlichen Eigentum des Bundes bleiben und auch die neue Infrastrukturgesellschaft zu 100 Prozent in staatlicher Hand sein wird.
 
Rechtsexperten verwiesen jedoch darauf, dass es trotz der beiden Privatisierungsschranken verdeckte Möglichkeiten für den Zugriff privater Investoren auf die Bundesfernstraßen gäbe.
 
Dem hat die SPD-Bundestagsfraktion während des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag mehrere Riegel vorgeschoben. Mit zwei Grundgesetz-Änderungen und vielen einfachgesetzlichen Änderungen hat sie sichergestellt, dass der Regierungsentwurf hier weiter verbessert wurde, so dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind:

  1. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: Auch stille Teilhaberschaften, Genussscheine oder andere Formen der verdeckten Beteiligung an der Gesellschaft sind ausgeschlossen.
  2. Eingeschränkt werden die Möglichkeiten von sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP), bei denen die öffentliche Hand für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren private Dritte mit dem Bau, Erhalt und Betrieb von Bundesfernstraßen beauftragt. In Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes wird dazu der Satz eingefügt: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“

Das bedeutet, dass nicht das ganze Bundesfernstraßennetz oder wesentliche Teile davon in einem Bundesland im Rahmen von ÖPP ausgebaut werden kann. Gesetzlich wird geregelt, dass Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) nur auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, die nicht räumlich miteinander verbunden sein dürfen.
 

SPD-Fraktion schließt Türen zur Privatisierung

 
Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade der SPD-Fraktion in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würde sie die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Türen werden geschlossen, die bislang offen standen.
 
Das bestätigt auch der Bundesrechnungshof, der das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Berichten (aktuell vom 24. Mai 2017) begleitet hat.
 
Noch einige Punkte, die in diesem Zusammenhang sehr wichtig sind:

  • Die Gesellschaft wird nicht kreditfähig. Damit ist die Gefahr einer Aufnahme von privatem Kapital zu hohen Zinsen gebannt.
  • Eine Übertragung von Altschulden auf die Gesellschaft wird ausgeschlossen.
  • Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesautobahnen und Bundesstraßen geht nicht an die Gesellschaft über, sondern bleibt beim Bund.
  • Mautgläubiger der LKW-Maut und der PKW-Maut bleibt der Bund. Die Gesellschaft darf das Mautaufkommen nicht direkt vereinnahmen.
  • Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Privatrechtlich heißt nicht Privatisierung. Deutschland organisiert zum Beispiel einen Großteil seiner internationalen Entwicklungshilfe über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die ebenfalls eine GmbH ist. Ist deshalb die Entwicklungshilfe privatisiert? Das ist natürlich Unsinn.

Darüber hinaus haben die Sozialdemokraten Veränderungen durchgesetzt, die vor allem im Interesse der Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen, die heute in den Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten und die zum Bund wechseln sollen. Die neue Gesellschaft wird tarifgebunden sein, und die Überleitung soll im Rahmen eines Überleitungstarifvertrags erfolgen. Die Gewerkschaften sind hier voll an der Seite der SPD-Bundestagsfraktion. Verdi: „Die Interessen der Beschäftigten werden gesichert“.
 

Kontrolle durch den Bundestag

 
Zu guter Letzt war den SPD-Abgeordneten wichtig, dass die Reform nicht zu weniger demokratischer Kontrolle und Einflussnahme führt, sondern dass die Informations- und Steuerungsrechte des Bundestages gewahrt bleiben und ausgebaut werden. So bedürfen zum Beispiel der Gesellschaftervertrag und wesentliche Änderungen der vorherigen Zustimmung durch den Haushaltsausschuss und den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Abgeordnete des Bundestages werden im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten sein.
 
Das Erstaunliche ist: Die Opposition hat gegen unsere Vorschläge zum Verbot der Autobahnprivatisierung gestimmt.

 
(Quelle: http://udo-schiefner.de/)