Der Kreis Viersen und die Städte und Gemeinden im Kreis profitieren zukünftig von finanziellen Hilfen des Bundes.  Im vergangenen Herbst wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro vereinbart, die  den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugutekommen soll. Die Ausgestaltung dieser Hilfen wurde jetzt konkretisiert und eine entsprechende erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt.

Demnach sollen die Entlastungen für die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen und für den Kreis selbst ab dem 1. Januar 2015 jährlich rund 3,1 Mio. Euro betragen. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (1,6 Mio. Euro) sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer (1,5 Mio. Euro) finanziert werden.

Zunahme des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer infolge der Soforthilfe des Bundes gemäß derzeit geltender Rechtslage in Mio. Euro

Brüggen

0,059 Mio

Grefrath

0,076 Mio

Kempen

0,223 Mio

Nettetal

0,203 Mio

Niederkrüchten

0,036 Mio

Schwalmtal

0,056 Mio

Tönisvorst

0,104 Mio

Viersen

0,494 Mio

Willich

0,266 Mio

Dazu erklärt Hans Smolenaers, Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag:

“Die Zusagen aus Berlin stellen für den Kreis und für die Städte und Gemeinden eine sehr wichtige Unterstützung dar und werden von uns in jeder Hinsicht begrüßt. Insbesondere die Landesregierung und die Vertreter der nordrhein-westfälischen SPD haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass flankierend zu allen bereits erfolgten landespolitischen Maßnahmen auch der Bund entsprechende Mittel zur Unterstützung der Kommunen bereitstellen muss.

So kamen auch die zwischen den beiden Koalitionspartnern auf  Bundesebene vereinbarten Soforthilfen nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus Nordrhein-Westfalen zustande. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen. Als nächster Schritt muss nun eine schnelle Umsetzung des geplanten Bundesteilhabegesetzes erfolgen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es dann für die Kommunen Entlastungen in Höhe von jährlich insgesamt fünf Milliarden Euro durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund geben.“