Zur Diskussion um die Fällung des Silberahorns

Die öffentliche Diskussion um die Fällung des Silberahorns wird ausschließlich mit emotionalen Argumenten geführt, die den Blick auf den sachlichen Gesamtzusammenhang verhindern. Daher ist es aus unserer Sicht notwendig, der öffentlichen Stimmungsmache die der Entscheidung des Rates zugrundeliegenden Sachargumente entgegenzustellen und damit objektiv aufzuklären.

Der Rat der Gemeinde Brüggen hat in seiner 8. Sitzung am 23.09.2021 das sog. „Integrierte Handlungskonzept“ für den Ortskern Brüggen beschlossen. Dieses Konzept hat eine historische Dimension, da es die ganzheitliche Überplanung ortsprägender Bereiche des Brüggener Ortskerns unter Beachtung städtebaulicher, ökologischer, kultureller und verkehrstechnischer Aspekte beinhaltet. Der Planungshorizont bezieht sich auf die nächsten 50 Jahre und damit auf den Erhalt und die Stabilisierung der einzigartigen Infrastruktur unseres Ortes zum Wohle aller Bürger und Besucher für eine lange Zeit.

Ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist die Neugestaltung der „Zentrale“ des Ortskerns, nämlich des Kreuzherrenplatzes. Dort soll die in die Jahre gekommene Infrastruktur grundlegend erneuert werden und der zentrale Platz des Ortes in neuem Flair gestaltet werden. Dabei wird neben ökologischen Aspekten (Neupflanzung von 13 Bäumen auf dem Platz) auch ein besonderes Augenmerk auf behindertengerechte Zugänge zum Platz und der Kirche sowie bei Veranstaltungen gelegt. Um einen behindertengerechten Zugang zum Platz zu ermöglichen, muss das Höhenniveau des Platzes und der Klosterstrasse deutlich aneinander angeglichen werden.

An der Grenze des Kreuzherrenplatzes zur Klosterstrasse steht der Silberahorn, der schon heute ein aufgepflastertes Pflanzbeet hat und im gesamten Umkreis seiner Äste das Pflaster des Platzes mit den Wurzeln hochgedrückt hat. Wollte man versuchen den Baum zu erhalten, müsste das Pflanzbeet stark ausgeweitet werden (3-4 mal so groß wie heute) und es würde dann einerseits als Fremdkörper aus dem insgesamt deutlich abgesenkten Platzniveau hoch herausragen und andererseits mehrere Meter in die Klosterstrasse hineinragen. Diese Variante ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar:

  • Das Pflanzbeet würde die Klosterstrasse so sehr verengen, dass an dieser Stelle die vorgeschriebene Mindestbreite der Fahrbahn deutlich unterschritten würde und Rettungsfahrzeuge dort im Falle eines Einsatzes nicht mehr durchfahren könnten.
    Im Bereich des Pflanzbeetes würde durch den Höhenunterschied zum Kreuzherrenplatz und zur Klosterstrasse eine Barriere entstehen, die den behindertengerechten Zugang zum Platz verhindert oder wenigstens einschränkt, eine Stolperstelle für alle Fußgänger darstellen würde und die offene Optik der Platzplanung zerstören würde.
  • Das Pflanzbeet würde außerdem die Stellflächen der Außengastronomie deutlich reduzieren und somit das gastronomische Angebot, dass viele Besucher in Brüggen suchen, an dieser zentralen Stelle im Ort reduzieren.
  • Durch die zur Ausweitung des Pflanzbeetes notwendigen Erdarbeiten besteht eine große Gefahr, dass die oben liegenden Wurzeln des Baumes beschädigt würden und er danach absterben könnte. Eine Bestandsgarantie für die Erhaltung des Baumes wird von keinem Unternehmen gegeben.
  • Würde man das notwendige Pflanzbeet dem neuen Höhenverlauf anpassen, so müssten viele Wurzelstränge gekappt werden. Ob der Baum dies überstehen würde ist mindestens fragwürdig.
  • Letztendlich ist der Baum ca. 50 Jahre alt und selbst wenn man ihn mit sehr hohem Aufwand kurzzeitig erhalten könnte, ist die Gefahr real, dass er nach einigen Jahren abstirbt und die gesamte bauliche Anlage (erweitertes Pflanzbeet, fehlende Höhenangleichung) überflüssig wird und als Fremdkörper wirkt.

Die Situation ist zur Vorbereitung der Beratungen im Rat intensiv von mehreren Gutachtern untersucht worden. Kein Gutachter hat ein Konzept vorlegen können, um den Baum sicher zu erhalten. Dementsprechend lehnten auch alle Gutachter in jeder vorgestellten Planoption eine Bestandsgarantie für den Baum ab.

Aus der Mitte des Rates und der Verwaltung sind weitere Vorschläge gemacht und geprüft worden, die alle letztendlich nicht zum sicheren Erhalt des Baumes führten. Umsetzbare Vorschläge zum Erhalt des Baumes sind übrigens von den Akteuren, die aktiv die Emotionalisierung der öffentlichen Diskussion betreiben, nicht gemacht worden.

In Würdigung all dieser Umstände hatten die Mitglieder des Rates eine Güterabwägung zu treffen. Diese Güterabwägung ist bei einer Mehrzahl der Ratsmitglieder zugunsten einer optimalen Überplanung des Platzes im Sinne eines für lange Zeit notwendigen Erhalts des Ortskerns und damit gegen den Erhalt des Baumes ausgefallen. Diese Entscheidung ist niemandem leicht gefallen und auch nicht leichtfertig getroffen worden. Sie gewichtet die bzgl. des langfristigen Planungshorizontes gebotene konsequente Umsetzung der Platzgestaltung höher als den Wert des einen Baumes, zumal dieser durch die Pflanzung der neuen Bäume ökologisch mehr als doppelt so hoch ersetzt wird. Es entsteht eine Platzgestaltung an zentraler Stelle im Brüggener Ortskern, die der historischen Aufgabe der Umgestaltung des Ortskerns gerecht wird und Brüggen weiterhin langfristig lebenswert macht.